Aufgaben der Hausverwaltung: Rechte & Pflichten erklärt

Eine Hausverwaltung übernimmt weit mehr als nur organisatorische Tätigkeiten – sie ist das Rückgrat einer funktionierenden Immobilie. Ob Mietshaus, Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) oder Gewerbeobjekt: Die Aufgaben der Hausverwaltung entscheiden maßgeblich über Werterhalt, Wirtschaftlichkeit und das harmonische Zusammenleben aller Beteiligten.

Hausverwaltung als Schlüsselfigur zwischen Eigentümer und Mieter

Die Hausverwaltung steht im Zentrum vieler Interessen: Eigentümer erwarten Transparenz, Mieter Zuverlässigkeit und der Gesetzgeber die Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Eine gute Verwaltung koordiniert all diese Anforderungen, sorgt für reibungslose Abläufe und schützt Eigentümer vor finanziellen oder rechtlichen Risiken.

Warum klare Zuständigkeiten Konflikte vermeiden

Missverständnisse entstehen häufig, wenn Eigentümer und Verwaltung ihre Rollen nicht klar definieren. Wer ist für die Instandhaltung verantwortlich? Wer darf Handwerker beauftragen oder Nebenkosten abrechnen? Eine klare Aufgabenverteilung im Verwaltervertrag schafft Sicherheit und vermeidet Konflikte – insbesondere, wenn mehrere Parteien beteiligt sind.

Überblick: Rechte, Pflichten & rechtliche Grundlage

Jede Hausverwaltung handelt auf Basis gesetzlicher Regelungen wie dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Diese legen fest, welche Rechte und Pflichten Verwalter haben, welche Entscheidungen sie eigenständig treffen dürfen und wann die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft nötig ist.

Zentrale Aufgaben der Hausverwaltung im Überblick

Die Aufgaben der Hausverwaltung sind vielfältig – sie reichen von kaufmännischen und technischen Tätigkeiten bis hin zur Kommunikation mit Mietern und Eigentümern. Grundsätzlich lässt sich zwischen der Mietverwaltung (für vermietete Objekte) und der WEG-Verwaltung (für Eigentümergemeinschaften) unterscheiden. In beiden Fällen gilt: Eine professionelle Hausverwaltung sorgt für Ordnung, Transparenz und Werterhalt.

Administrative und kaufmännische Aufgaben

Zu den wichtigsten Pflichten gehört die Buchführung und Abrechnung. Die Verwaltung erstellt Wirtschaftspläne, überwacht Zahlungseingänge, führt das Hausgeld oder die Mieten ab und sorgt für eine korrekte Nebenkostenabrechnung. Sie organisiert Eigentümerversammlungen, führt Protokolle und setzt die dort gefassten Beschlüsse um. Auch der Abschluss von Dienstleistungsverträgen (z. B. Reinigungsfirma, Hausmeisterdienst) fällt in diesen Bereich.

Technische Verwaltung: Wartung, Instandhaltung & Modernisierung

Ein zentraler Punkt ist die technische Betreuung der Immobilie. Dazu zählen regelmäßige Wartungen (z. B. Heizung, Aufzug, Brandschutz), die Beauftragung von Handwerkern und die Überwachung von Bau- oder Sanierungsmaßnahmen.
Ziel ist der langfristige Werterhalt der Immobilie. Vernachlässigt die Verwaltung diese Aufgaben, kann das erhebliche Haftungsfolgen haben (§ 27 Abs. 1 WEG).

Checkliste: Typische technische Aufgaben:

  • Beauftragung und Kontrolle von Reparaturen
  • Planung von Instandhaltungsmaßnahmen
  • Prüfung von Gewährleistungsansprüchen
  • Sicherstellung gesetzlicher Prüfpflichten (z. B. Rauchmelder, Aufzug)

Kommunikation mit Mietern und Dienstleistern

Eine gute Verwaltung agiert als zentrale Kommunikationsstelle. Sie bearbeitet Mieteranfragen, vermittelt bei Streitigkeiten und koordiniert externe Dienstleister.
Transparente Kommunikation ist entscheidend, um Vertrauen aufzubauen – sowohl gegenüber Mietern als auch Eigentümern.

Dokumentations- und Nachweispflichten

Alle Tätigkeiten müssen lückenlos dokumentiert werden – insbesondere Abrechnungen, Beschlüsse und Verträge. Eigentümer haben jederzeit ein Recht auf Einsicht (§ 18 Abs. 4 WEG).
Diese Nachweise dienen nicht nur der Transparenz, sondern auch der rechtlichen Absicherung der Verwaltung.

✅ Eine Hausverwaltung vereint also Verwaltungs-, Organisations- und Technikkompetenz – ein anspruchsvolles Berufsbild mit hoher Verantwortung.

Rechte der Hausverwaltung: Was darf ein Hausverwalter wirklich?

Neben zahlreichen Pflichten verfügt die Hausverwaltung auch über klare Rechte, die sie zur ordnungsgemäßen Verwaltung einer Immobilie benötigt. Diese Befugnisse sollen sicherstellen, dass sie Entscheidungen effizient treffen kann, ohne jede Kleinigkeit mit den Eigentümern abzustimmen. Allerdings sind die Grenzen eng durch das Gesetz und den Verwaltervertrag definiert.

Aufgaben der Hausverwaltung

Vertretungsbefugnis gegenüber Dritten

Die Hausverwaltung handelt im Namen der Eigentümergemeinschaft oder des Vermieters (§ 27 Abs. 3 WEG). Sie darf also Verträge mit Handwerkern, Versorgern oder Dienstleistern abschließen, solange diese im Rahmen der laufenden Verwaltung liegen.

Beispiele:

  • Beauftragung kleinerer Reparaturen
  • Abschluss von Wartungsverträgen
  • Verwaltung von Bankkonten der Gemeinschaft

Wichtig: Die Verwaltung ist nicht selbst Eigentümer, sondern Beauftragte. Sie darf nur in deren Interesse handeln und keine eigenmächtigen Geschäfte abschließen, die darüber hinausgehen.

Entscheidungsrechte laut Eigentümerbeschluss

Innerhalb der von der Eigentümergemeinschaft beschlossenen Maßnahmen hat die Verwaltung Durchführungs- und Entscheidungsbefugnis. So darf sie etwa Handwerker auswählen, Kostenvoranschläge vergleichen und Maßnahmen beauftragen, die im Rahmen des beschlossenen Budgets liegen. Die genaue Reichweite dieser Befugnisse hängt vom Beschlussinhalt und dem Verwaltervertrag ab. Transparenz und Dokumentation sind dabei entscheidend.

Grenzen der Befugnisse: wann Eigentümer zustimmen müssen

Sobald Entscheidungen über den laufenden Betrieb hinausgehen, ist eine Zustimmung der Eigentümergemeinschaft erforderlich. Das betrifft etwa:

  • Modernisierungen und größere Umbauten
  • Vertragsabschlüsse mit langfristigen finanziellen Verpflichtungen
  • Maßnahmen, die den Charakter der Immobilie verändern

Handelt die Verwaltung ohne Zustimmung, kann sie haftbar gemacht werden (§ 280 BGB).

Praxisbeispiel: Kostenentscheidung ohne Zustimmung?

Ein klassischer Streitpunkt: Die Verwaltung lässt eine teure Dachsanierung beauftragen, ohne Beschluss.

Ergebnis: Die Eigentümergemeinschaft muss die Kosten nicht übernehmen, da die Maßnahme über die laufende Instandhaltung hinausgeht. Die Verwaltung bleibt auf den Kosten sitzen.
Dieses Beispiel zeigt: Rechte sind nur so stark, wie sie vertraglich und gesetzlich abgesichert sind.

Tipp: Eigentümer sollten im Verwaltervertrag genau festlegen, welche Entscheidungen die Verwaltung eigenständig treffen darf – das schafft Klarheit und beugt Konflikten vor.

➡️ Mehr zum Thema: Fehler der Hausverwaltung: Wer trägt die Kosten?

Pflichten der Hausverwaltung: Verantwortung und Haftung

Die Pflichten der Hausverwaltung sind der rechtliche und moralische Gegenpol zu ihren Rechten. Wer das Vertrauen von Eigentümern und Mietern genießt, trägt auch erhebliche Verantwortung. Fehler oder Nachlässigkeit können schnell zu finanziellen Schäden oder sogar Haftungsansprüchen führen.

Im Folgenden findest du die wichtigsten Pflichten einer professionellen Hausverwaltung – verständlich erklärt und mit rechtlicher Einordnung.

Sorgfaltspflicht und Haftungsrisiken

Jede Hausverwaltung ist verpflichtet, die ihr übertragenen Aufgaben mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns (§ 280 BGB i. V. m. § 27 WEG) auszuführen.
Das bedeutet: Sie muss wirtschaftlich sinnvoll handeln, Schäden abwenden und im Zweifel zugunsten der Eigentümergemeinschaft entscheiden. Versäumt sie Wartungen, Abrechnungen oder wichtige Fristen, kann sie persönlich haftbar gemacht werden.

Beispiel: Unterlässt die Verwaltung eine Heizungswartung und kommt es zu einem Schaden, haftet sie unter Umständen für die Reparaturkosten – insbesondere, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

➡️ Mehr zum Thema: Pflichtverletzung der Hausverwaltung: Was tun?

Informations- und Rechenschaftspflichten

Transparenz ist das Fundament jeder guten Verwaltung. Eigentümer haben das Recht auf regelmäßige Berichte, Abrechnungen und Einsicht in Unterlagen (§ 18 Abs. 4 WEG).

Die Verwaltung muss:

  • Zahlungsflüsse offenlegen
  • Beschlüsse dokumentieren
  • Kontoauszüge, Rechnungen und Verträge vorlegen können

Tipp: Moderne Hausverwaltungen bieten Online-Portale an, in denen Eigentümer alle Dokumente digital einsehen können – ein Pluspunkt bei der Auswahl eines Verwalters.

Abrechnungspflichten und Fristen

Ein zentrales Thema ist die ordnungsgemäße Abrechnung:

  • WEG-Verwaltung: Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan (§ 28 WEG)
  • Mietverwaltung: Nebenkostenabrechnung nach § 556 BGB

Die Verwaltung muss Fristen einhalten und alle Posten nachvollziehbar belegen. Falsche oder verspätete Abrechnungen können zu Rückforderungen oder Schadensersatz führen.

Versicherungen und Absicherungspflichten

Eine gewissenhafte Hausverwaltung achtet darauf, dass notwendige Versicherungen bestehen – etwa Gebäude-, Haftpflicht- oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gehören diese Policen zu den wichtigsten Absicherungen für Immobilienbesitzer. Fehlt eine erforderliche Versicherung und entsteht dadurch ein Schaden, kann die Verwaltung ebenfalls haftbar gemacht werden.

✅ Eine gute Verwaltung erfüllt also nicht nur ihre Aufgaben, sondern handelt vorausschauend, transparent und haftungssicher – im Interesse aller Beteiligten.

Rechtliche Grundlagen und wichtige Gesetze

Damit die Aufgaben der Hausverwaltung rechtssicher erfüllt werden können, braucht es klare gesetzliche Rahmenbedingungen. Diese sind in Deutschland eindeutig geregelt – vor allem im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Wer die Grundlagen kennt, versteht besser, wo Rechte enden und Pflichten beginnen.

Aufgaben der Hausverwaltung

Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Das WEG ist das zentrale Regelwerk für die Verwaltung von Wohnungseigentum. Es regelt:

  • die Rechte und Pflichten der Eigentümergemeinschaft,
  • die Bestellung, Abberufung und Befugnisse des Verwalters (§§ 26–28 WEG),
  • die Durchführung von Eigentümerversammlungen und Beschlussfassungen.

Die WEG-Reform 2020 hat die Rolle des Verwalters gestärkt:
Er darf nun mehr Entscheidungen eigenständig treffen, sofern diese zur ordnungsgemäßen Verwaltung gehören. Gleichzeitig bleibt die Eigentümergemeinschaft oberstes Entscheidungsorgan.

Beispiel: Kleinere Instandhaltungen oder Wartungsaufträge darf die Verwaltung ohne Beschluss beauftragen, größere Investitionen dagegen nicht.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Das BGB greift immer dann, wenn es um Mietverwaltung oder Vertragsrecht geht.
Wichtige Paragraphen sind:

Das BGB legt außerdem die Pflichten der Verwaltung gegenüber Mietern fest – etwa die Pflicht zur Nebenkostenabrechnung oder die ordnungsgemäße Mängelbearbeitung.

Verwaltervertrag und Verwaltervollmacht

Neben den Gesetzen ist der Verwaltervertrag das wichtigste Dokument. Er definiert konkret:

  • den Aufgabenumfang,
  • die Entscheidungsbefugnisse,
  • die Vergütung und Haftungsgrenzen.

Ergänzend dazu gibt es meist eine Verwaltervollmacht, mit der der Hausverwalter gegenüber Dritten handeln darf (z. B. bei Bankgeschäften oder Versicherungsabschlüssen).
Ohne diese vertraglichen Regelungen wären viele Handlungen der Verwaltung rechtlich nicht bindend.

Rechte der Eigentümergemeinschaft

Die Eigentümergemeinschaft bleibt das oberste Organ der Verwaltung (§ 18 WEG). Sie kann den Verwalter bestellen, abberufen und über wichtige Maßnahmen abstimmen.
Zudem hat sie das Recht, alle Unterlagen einzusehen und Rechenschaft zu verlangen – ein wichtiges Kontrollinstrument, um Missbrauch vorzubeugen.

Tipps für Eigentümer: Zusammenarbeit mit der Hausverwaltung

Eine gute Hausverwaltung kann den Wert einer Immobilie langfristig sichern – vorausgesetzt, die Zusammenarbeit mit den Eigentümern funktioniert. Wer klare Strukturen schafft und regelmäßig kommuniziert, vermeidet Konflikte und sorgt für reibungslose Abläufe. Hier sind die wichtigsten Tipps für Eigentümer, um das Beste aus der Verwaltung herauszuholen.

Auswahlkriterien und Vertragsgestaltung

Der wichtigste Schritt beginnt vor der Beauftragung:
Eine gründliche Auswahl entscheidet darüber, ob die Verwaltung zuverlässig und kompetent arbeitet.

Wichtige Auswahlkriterien:

  • Nachweisbare Qualifikationen (z. B. IHK-Zertifikat, VDIV-Mitgliedschaft)
  • Erfahrung mit ähnlichen Objekten (z. B. Mehrfamilienhäuser, WEG-Anlagen)
  • Digitale Verwaltungsplattformen für Dokumentenzugriff
  • Transparente Vergütungsstruktur

Der Verwaltervertrag sollte alle relevanten Punkte enthalten – insbesondere Aufgaben, Entscheidungsbefugnisse, Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten (§ 26 WEG).

Tipp: Vermeide Standardverträge ohne klare Leistungsbeschreibung – sie führen oft zu Missverständnissen über Verantwortlichkeiten.

Kommunikation und regelmäßige Kontrolle

Eine funktionierende Verwaltung lebt von offener Kommunikation. Eigentümer sollten regelmäßig:

  • Protokolle und Abrechnungen prüfen
  • bei Unklarheiten frühzeitig Rückfragen stellen
  • Eigentümerversammlungen aktiv nutzen, um Beschlüsse zu diskutieren

Auch eine jährliche Objektbegehung gemeinsam mit der Verwaltung kann helfen, Instandhaltungsbedarf frühzeitig zu erkennen.

Wann ein Wechsel sinnvoll ist

Manchmal zeigt sich trotz Bemühungen: Die Chemie oder Arbeitsweise stimmt nicht.
Ein Verwalterwechsel ist sinnvoll, wenn:

  • Abrechnungen wiederholt fehlerhaft sind,
  • gesetzliche Pflichten nicht eingehalten werden,
  • Beschwerden dauerhaft unbeachtet bleiben,
  • der Kontakt schwierig oder unprofessionell ist.

Gemäß § 26 Abs. 3 WEG kann die Eigentümergemeinschaft den Verwalter jederzeit aus wichtigem Grund abberufen – etwa bei Pflichtverletzungen oder Vertrauensverlust.

Kurz gesagt: Eine erfolgreiche Zusammenarbeit basiert auf klaren Verträgen, transparenter Kommunikation und gegenseitigem Vertrauen. Eigentümer, die aktiv mitarbeiten, profitieren von einer effizienteren Verwaltung und einer langfristig stabilen Immobilienbewirtschaftung.

Fazit: Rechte kennen, Pflichten verstehen, Hausverwaltung richtig wählen

Die Aufgaben der Hausverwaltung sind vielfältig und entscheidend für den Werterhalt jeder Immobilie. Zwischen administrativen, technischen und rechtlichen Anforderungen trägt die Verwaltung eine hohe Verantwortung – gegenüber Eigentümern, Mietern und der Gemeinschaft.

Wer ihre Rechte und Pflichten kennt, kann besser einschätzen, ob die eigene Verwaltung professionell arbeitet. Eine gute Hausverwaltung zeichnet sich durch Transparenz, Fachwissen und Zuverlässigkeit aus – sie informiert regelmäßig, rechnet korrekt ab und handelt im Sinne der Eigentümergemeinschaft.

Ebenso wichtig ist die rechtliche Grundlage: Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bilden das Fundament für alle Verwaltungsaufgaben. Eigentümer sollten diese Regelungen zumindest in Grundzügen kennen, um Entscheidungen nachvollziehen und Verträge prüfen zu können.