Wer eine Eigentumswohnung besitzt oder Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist, kennt das Thema: Hausverwaltungskosten gehören zu den laufenden Ausgaben und können sich spürbar auf die Gesamtkosten für Eigentümer auswirken. Gerade im Jahr 2025, in dem Inflation, steigende Energiepreise und höhere Anforderungen an Gebäude (z. B. durch die Energieeffizienzrichtlinie) spürbar werden, lohnt sich ein genauer Blick auf die Kostenentwicklung.
Viele Eigentümer fragen sich: Was ist eigentlich ein fairer Preis für eine Hausverwaltung? Die Spannbreite ist groß. Während manche Verwalter schon ab ca. 20 € pro Einheit und Monat arbeiten, verlangen andere das Doppelte oder mehr – je nach Region, Umfang der Leistungen und Zustand der Immobilie.
Warum das Thema Kosten jetzt wichtig ist
Die Nebenkosten von Eigentumswohnungen steigen seit Jahren. Dazu gehören nicht nur Energie, Wasser und Instandhaltung, sondern auch die Verwaltungskosten. Da Hausverwaltungen derzeit oft ihre Honorare anpassen, lohnt es sich für Eigentümer und WEGs, den eigenen Vertrag zu überprüfen und gegebenenfalls Angebote zu vergleichen. So lassen sich oft mehrere Hundert Euro im Jahr sparen.
Aktuelle Marktsituation & Inflation
Nach Angaben von Verbänden wie VDIV Deutschland liegen die durchschnittlichen Hausverwaltungskosten 2025 für Wohnungseigentümergemeinschaften bei etwa 25 € bis 35 € pro Wohneinheit und Monat – Tendenz steigend. Gründe dafür sind unter anderem:
- gestiegene Personalkosten bei Verwaltern,
- höhere Versicherungsprämien,
- steigender Verwaltungsaufwand durch neue gesetzliche Vorschriften.
💡 Tipp: Eigentümer sollten regelmäßig prüfen, ob die Leistungen der Hausverwaltung den aktuellen Bedürfnissen entsprechen. Gerade Zusatzleistungen wie Energiemanagement oder digitale Plattformen können nützlich sein, müssen aber nicht immer teuer sein.
Was sind Hausverwaltungskosten?
Wenn man von Hausverwaltungskosten spricht, geht es um die Vergütung, die Eigentümer an einen professionellen Hausverwalter zahlen, um ihre Immobilie rechtssicher, wirtschaftlich und technisch betreuen zu lassen. Diese Kosten fallen regelmäßig an und werden meist monatlich oder jährlich abgerechnet. Sie sind ein fester Bestandteil der laufenden Nebenkosten einer Eigentumswohnung, die von Wohnungseigentümern getragen werden müssen.
Abgrenzung: WEG-Verwaltung vs. Mietverwaltung
WEG-Verwaltung
Hier übernimmt der Verwalter die Organisation und Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Dazu gehören u. a. die Einberufung von Eigentümerversammlungen, das Führen der Beschlusssammlung, das Erstellen der Jahresabrechnung und die Verwaltung der Instandhaltungsrücklagen.
Mietverwaltung
Bei vermieteten Eigentumswohnungen kann zusätzlich eine Mietverwaltung beauftragt werden. Diese kümmert sich um die Mietverhältnisse, z. B. Nebenkostenabrechnungen, Mieteingänge, Mieterwechsel oder Instandsetzungsarbeiten innerhalb der Wohnung.
👉 Wichtig: Mietverwaltungskosten sind für Vermieter steuerlich absetzbar.
Typische Leistungen einer Hausverwaltung
Ein guter Verwalter übernimmt eine Reihe von Aufgaben, die Eigentümer entlasten. Zu den gängigsten gehören:
- Kaufmännische Verwaltung: Buchführung, Abrechnungen, Budgetplanung, Überwachung von Hausgeldzahlungen.
- Technische Verwaltung: Instandhaltungen und Reparaturen organisieren, Handwerker beauftragen, Wartungsverträge überwachen.
- Rechtliche Betreuung: Umsetzung von Beschlüssen, Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (z. B. WEG-Reform, Brandschutz).
- Kommunikation & Dokumentation: Eigentümerversammlungen vorbereiten, Protokolle führen, Unterlagen digital oder analog bereitstellen.
Welche Kosten Eigentümer tragen müssen
Die Vergütung der WEG-Verwaltung wird in der Regel pro Wohnungseinheit berechnet und liegt 2025 häufig zwischen 25 und 40 € pro Monat und Einheit, je nach Lage, Zustand und Größe der Immobilie. Dazu können weitere Zusatzkosten kommen, etwa für:
- außerordentliche Eigentümerversammlungen,
- umfangreiche Sanierungsmaßnahmen,
- gerichtliche Auseinandersetzungen.
💡 Tipp: Prüfen Sie regelmäßig, ob Sonderkosten im Verwaltervertrag klar definiert sind. So vermeiden Sie Überraschungen bei unerwarteten Zusatzrechnungen.
Hausverwaltungskosten 2025 – Preise & Markttrends
Die Hausverwaltungskosten 2025 entwickeln sich dynamisch – beeinflusst von Inflation, steigenden Energiekosten und neuen gesetzlichen Anforderungen. Wer seine Verwaltungskosten verstehen und optimieren will, sollte die aktuellen Preisniveaus und Trends kennen.

Durchschnittliche Kosten pro Einheit / Jahr
Nach aktuellen Branchenangaben (u. a. VDIV Deutschland) bewegen sich die Hausverwaltungskosten 2025 im Durchschnitt bei:
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG):
👉 300–450 € pro Einheit und Jahr (ca. 25–38 € monatlich) - Mietverwaltungen (für einzelne Wohnungen):
👉 meist 20–35 € pro Monat pro Wohneinheit
Bei kleineren Häusern mit wenigen Einheiten ist der Preis oft höher, weil die Fixkosten auf weniger Parteien verteilt werden.
Regionale Preisunterschiede
Die Preise unterscheiden sich je nach Standort deutlich:
- Großstädte & Ballungsräume (z. B. München, Frankfurt): eher 35–45 € pro Monat und Einheit.
- Ländliche Regionen & Kleinstädte: häufig 20–30 €.
- Nord-/Süd-Gefälle: Im Süden Deutschlands sind Verwaltungskosten tendenziell höher.
💡 Hinweis: Bei neueren Immobilien oder digital gut aufgestellten Verwaltungen kann es sein, dass der Preis leicht steigt, aber dafür Prozesse transparenter und schneller laufen.
Preisentwicklung der letzten Jahre
Die Hausverwaltungskosten steigen seit Jahren moderat, zuletzt aber spürbarer:
- 2020–2022: ca. +2–4 % pro Jahr
- 2023–2025: teils +6–10 %, u. a. wegen Fachkräftemangel und gestiegener Versicherungsprämien
Immer mehr Verwalter setzen zudem auf digitale Plattformen, die zwar Effizienz bringen, aber auch mit Investitionskosten verbunden sind.
➡️ Mehr zum Thema: 7 Faktoren der Hausverwaltungskosten
Kostenfallen & versteckte Gebühren
Neben dem Grundhonorar können folgende Positionen den Preis hochtreiben:
- Sonderhonorare für zusätzliche Eigentümerversammlungen
- Gebühren für Mahnwesen bei Hausgeldrückständen
- Kosten für Dokumentenzugriff über Online-Portale
- Projektzuschläge bei größeren Sanierungen
💡 Tipp: Achten Sie darauf, dass alle Positionen im Vertrag klar geregelt sind. So vermeiden Sie böse Überraschungen.
Rechtliche Grundlagen & Nebenkosten
Die Hausverwaltungskosten sind nicht nur eine betriebswirtschaftliche Größe, sondern auch rechtlich geregelt. Wer Eigentümer oder Vermieter ist, sollte die Grundlagen kennen, um korrekte Abrechnungen sicherzustellen und Konflikte zu vermeiden.
WEG-Gesetz und Pflichten der Verwalter
Die Arbeit von WEG-Verwaltern basiert auf dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Dieses schreibt vor, dass jede Eigentümergemeinschaft eine ordnungsgemäße Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums sicherstellen muss (§ 18 WEG). Dazu gehören u. a.:
- Erstellung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans
- ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung
- Verwaltung der Instandhaltungsrücklagen
- Einberufung und Durchführung der Eigentümerversammlung
- Abschluss und Kontrolle notwendiger Versicherungen (z. B. Gebäudeversicherung)
💡 Praxis-Tipp: Eigentümer können in der Versammlung Beschlüsse zu Leistungsumfang und Honorar treffen. Eine transparente Beschlusslage verhindert spätere Streitigkeiten.
➡️ Mehr zum Thema: Pflichten der Hausverwaltung gegenüber der WEG
Umlagefähige Verwaltungskosten bei Vermietung
Für Vermieter ist wichtig zu wissen: Hausverwaltungskosten im engeren Sinne sind nicht umlagefähig auf die Mieter. Umlagefähig nach der Betriebskostenverordnung (BetrKV) sind jedoch z. B.:
- Hauswart- und Reinigungskosten
- Gartenpflege
- Versicherungen (Gebäude, Haftpflicht)
Die eigentliche Verwaltervergütung kann nur vom Eigentümer getragen, aber nicht über die Nebenkostenabrechnung an Mieter weitergegeben werden. Allerdings sind sie als Werbungskosten steuerlich absetzbar.
Rücklagen, Hausgeld & Sonderumlagen
- Hausgeld: monatliche Vorauszahlung, die Eigentümer für laufende Kosten leisten (Verwaltung, Instandhaltung, Betriebskosten).
- Instandhaltungsrücklage: Rückstellung für größere Reparaturen (z. B. Dach, Heizung). Höhe wird von der Gemeinschaft beschlossen.
- Sonderumlage: einmalige Zahlung der Eigentümer für außergewöhnliche Ausgaben, wenn Rücklagen nicht ausreichen.
💡 Wichtig: Rücklagen und Hausgeld sind im Verwaltervertrag geregelt. Eigentümer sollten darauf achten, dass Abrechnungen transparent und nachvollziehbar sind.
Preisfaktoren & Kostenoptimierung
Die Höhe der Hausverwaltungskosten ist kein Zufallswert – mehrere Faktoren beeinflussen, wie viel eine WEG oder ein Eigentümer für Verwaltung bezahlen muss. Wer die Preistreiber kennt, kann gezielt verhandeln oder durch smarte Entscheidungen Geld sparen.
Einfluss von Objektgröße & Zustand
- Anzahl der Einheiten:
Je mehr Wohnungen eine Immobilie hat, desto niedriger ist oft der Preis pro Einheit. Fixkosten wie Buchhaltung oder Versammlungen verteilen sich besser. - Alter & Zustand der Immobilie:
Bei älteren Gebäuden mit häufigen Reparaturen steigen die Verwaltungskosten, weil der organisatorische Aufwand größer ist. - Gebäudekomplexität:
Aufzüge, Tiefgaragen oder Sondernutzungsflächen erfordern mehr Abstimmungen und Wartung.
💡 Praxisbeispiel:
Eine kleine WEG mit 6 Einheiten zahlt häufig 35–45 € pro Einheit und Monat. Eine große Anlage mit 40 Einheiten kann auf 20–25 € pro Einheit sinken.
Zusatzleistungen (Sanierung, Versicherung, Beirat)
Nicht alle Verwaltungsleistungen sind im Grundhonorar enthalten. Zusätzliche Kosten entstehen oft für:
- Sanierungsprojekte & Modernisierungen: Planung und Koordination können extra berechnet werden.
- Versicherungsmanagement: Angebote einholen und vergleichen, Schadensfälle abwickeln.
- Unterstützung des Verwaltungsbeirats: z. B. rechtliche Beratung oder zusätzliche Sitzungen.
💡 Tipp: Prüfen Sie den Verwaltervertrag auf Pauschalen vs. Einzelabrechnung. Häufig lassen sich Zusatzleistungen durch Verhandlung günstiger vereinbaren.
Tipps für einen transparenten Verwaltervertrag
Ein klar geregelter Vertrag ist der Schlüssel zu planbaren Kosten. Achten Sie auf:
- Detaillierte Leistungsbeschreibung: Welche Aufgaben sind inklusive, was kostet extra?
- Preisgestaltung für Sonderleistungen: z. B. Stundensätze oder Pauschalbeträge.
- Laufzeit & Kündigungsfrist: Flexibilität, wenn die Leistung nicht mehr passt.
- Digitale Services: Online-Zugriff auf Abrechnungen spart Zeit und ggf. Zusatzgebühren.
👉 Checkliste für Verwalterverträge (VDIV)
💡 Spar-Tipp: Holen Sie alle 3–5 Jahre Vergleichsangebote ein. Schon der Verweis darauf, dass Sie den Markt prüfen, kann bestehende Verwalter zu besseren Konditionen bewegen.
Verwaltungskosten vergleichen & sparen
Wer seine Hausverwaltungskosten langfristig im Griff behalten möchte, sollte regelmäßig prüfen, ob Preis und Leistung noch passen. Ein systematischer Vergleich kann mehrere Hundert Euro pro Jahr einsparen und zugleich die Qualität der Verwaltung verbessern.
Wie man Angebote korrekt einholt
- Objektinformationen zusammenstellen
- Anzahl der Einheiten, Baujahr, Ausstattung, Sonderflächen (z. B. Tiefgarage, Aufzug).
- Aktuelle Verwalterverträge und Jahresabrechnung bereithalten.
- Leistungsumfang definieren
- Unbedingt festlegen, ob nur WEG-Verwaltung oder zusätzlich Mietverwaltung benötigt wird.
- Besondere Anforderungen (z. B. digitales Portal, Energiemanagement) angeben.
- Mindestens drei Angebote einholen
- So lassen sich Preis- und Leistungsunterschiede realistisch einschätzen.
- Transparente Vergleichstabelle erstellen
- Grundhonorar, Zusatzleistungen, Nebenkosten und Vertragslaufzeiten gegenüberstellen.
Worauf Eigentümer bei Verträgen achten sollten
- Klar definierte Zusatzkosten: Versammlungen, außerordentliche Beratungen oder Sanierungsprojekte sollten transparent ausgewiesen sein.
- Keine versteckten Verwaltungsgebühren: Manche Verwalter berechnen Aufschläge für Handwerkerrechnungen oder Versicherungsvergleiche – prüfen Sie das Kleingedruckte.
- Faire Laufzeiten & Kündigungsfristen: Lange Vertragsbindungen können Eigentümer blockieren. Ideal sind drei Jahre Laufzeit mit einjähriger Kündigungsfrist.
- Datensicherheit & Dokumentation: Bei digitalen Plattformen sicherstellen, dass Daten DSGVO-konform gespeichert werden.
Checkliste: Gute vs. schlechte Hausverwaltung erkennen
| ✅ Gute Verwaltung | ⚠️ Warnsignale |
|---|---|
| Transparente Abrechnungen | Unklare Zusatzkosten |
| Reaktionszeit < 5 Werktage | Schlechte Erreichbarkeit |
| Regelmäßige Eigentümerinfos | Keine Berichte oder verspätete Abrechnungen |
| Digitale Dokumente verfügbar | Nur Papier, keine Einsicht in Echtzeit |
| Zertifizierungen (z. B. VDIV) | Kein Nachweis über Qualifikation |
💡 Profi-Tipp: Eigentümer können bei der nächsten Eigentümerversammlung einen Wechselbeschluss anregen, wenn der aktuelle Verwalter zu teuer oder unzuverlässig ist.
Praxisbeispiele & Fallstudien
Theorie ist gut – konkrete Beispiele machen deutlich, wie sich Hausverwaltungskosten in der Praxis entwickeln können. Hier einige realistische Szenarien für unterschiedliche Immobiliengrößen und Anforderungen.

Kleine WEG (5–10 Einheiten)
Beispiel:
Eine Eigentümergemeinschaft in einer Kleinstadt, Baujahr 1995, 8 Wohneinheiten, ohne Aufzug oder Tiefgarage.
- Verwalterhonorar: ca. 35 € pro Einheit/Monat → 8 × 35 € × 12 Monate = 3.360 € pro Jahr
- Zusatzkosten:
- Eigentümerversammlung 1× pro Jahr: inklusive
- Außerordentliche Versammlung wegen Dachreparatur: 250 €
- Notartermin & Vertragsprüfung: 150 €
💡 Fazit: Bei kleineren Objekten können Zusatzkosten schnell spürbar werden. Ein transparenter Vertrag schützt vor bösen Überraschungen.
Größere Wohnanlage (20–50 Einheiten)
Beispiel:
30-Parteien-Haus in Stadtnähe, Baujahr 2010, Tiefgarage, Aufzug, gemeinsamer Garten.
- Verwalterhonorar: ca. 26 € pro Einheit/Monat → 30 × 26 € × 12 = 9.360 € pro Jahr
- Zusatzkosten:
- Sonderumlage-Verwaltung wegen Fassadensanierung: 500 €
- Digitale Plattform für Dokumente & Kommunikation: 2 € pro Einheit/Monat → 720 € pro Jahr
💡 Fazit: Größere Anlagen profitieren von Skaleneffekten (günstiger pro Einheit), aber Digitalisierung und Sonderprojekte können Zusatzkosten erzeugen.
Gewerbeeinheiten & gemischte Objekte
Beispiel:
Gemischt genutztes Gebäude in Innenstadtlage, 10 Wohnungen + 5 Büros, Baujahr 1970, Sanierungsbedarf.
- Verwalterhonorar: 40 € pro Einheit/Monat → 15 × 40 € × 12 = 7.200 € pro Jahr
- Zusatzkosten:
- Hoher Koordinationsaufwand (Gewerbe vs. Wohnen): +10 % Aufschlag
- Brandschutz- und Aufzugsprüfungen: variabel, hier ca. 1.200 € pro Jahr
💡 Fazit: Gemischte Objekte sind komplexer, oft teurer in der Verwaltung und benötigen spezialisierte Verwalter.
👉 Merke:
- Die Kostenstruktur hängt stark von Größe, Alter, Nutzung und Sonderleistungen ab.
- Transparente Kalkulation und regelmäßiger Marktvergleich sind die beste Versicherung gegen überhöhte Verwaltungskosten.
Versicherung & Zusatzkosten rund um die Hausverwaltung
Neben dem klassischen Verwalterhonorar entstehen oft weitere Ausgaben, die Eigentümer im Blick behalten sollten. Besonders wichtig sind Versicherungen, die die Verwaltung absichern, aber auch Zusatzkosten, die sich aus speziellen Anforderungen ergeben können.
Haftpflicht & Vermögensschadenversicherung
Eine seriöse Hausverwaltung verfügt über mindestens zwei Policen, um Risiken zu minimieren:
- Betriebshaftpflichtversicherung
Deckt Schäden ab, die der Verwaltung im Rahmen ihrer Tätigkeit entstehen könnten (z. B. ein Unfall bei einer Eigentümerversammlung in verwalteten Räumen). - Vermögensschadenhaftpflicht (VSH)
Schützt Eigentümer, falls der Verwalter finanzielle Fehler macht, etwa bei der Abrechnung oder bei verspäteten Zahlungen an Dienstleister.
💡 Praxis-Tipp: Eigentümer können sich vor Vertragsabschluss einen Versicherungsnachweis zeigen lassen. Das ist kein Misstrauen, sondern ein Qualitätsmerkmal.
Versicherungslücken vermeiden
- Gebäudeversicherung (Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel) wird meist von der Gemeinschaft getragen und ist keine direkte Verwalterleistung, aber die Verwaltung koordiniert sie.
- Elementarschäden: Überschwemmung oder Starkregen sind oft nicht automatisch versichert. Hier kann der Verwalter aktiv beraten.
- Haftpflicht der WEG: Deckt Risiken aus dem Gemeinschaftseigentum (z. B. wenn ein loser Dachziegel Passanten gefährdet).
🔎 Mehr Infos: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
Kosten-Nutzen-Betrachtung
Versicherungen bedeuten zusätzliche Kosten, können aber im Schadensfall große finanzielle Belastungen verhindern:
- Betriebshaftpflicht für Verwalter: oft schon im Grundhonorar enthalten
- Vermögensschadenhaftpflicht: ca. 200–400 € pro Jahr (kann im Honorar enthalten sein oder separat ausgewiesen werden)
- WEG-Haftpflicht: ca. 50–100 € pro Jahr für kleine Anlagen, bei großen Objekten höher
💡 Spar-Tipp: Eigentümergemeinschaften sollten regelmäßig Versicherungsangebote vergleichen. Oft lassen sich Tarife bündeln oder anpassen, ohne den Versicherungsschutz zu verschlechtern.
Fazit: Hausverwaltungskosten 2025 smart managen
Die Hausverwaltungskosten 2025 sind ein wichtiger Bestandteil der laufenden Ausgaben für Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften. Unser Überblick zeigt: Die Preise steigen zwar moderat, lassen sich aber durch Transparenz, Vergleich und kluge Vertragsgestaltung gut steuern. Wer regelmäßig prüft, ob der aktuelle Verwalter Preis und Leistung im Gleichgewicht hält, kann bares Geld sparen, ohne auf Qualität verzichten zu müssen.
Wichtige Erkenntnisse:
- Durchschnittliche Kosten liegen 2025 meist zwischen 25–40 € pro Einheit und Monat.
- Standort, Objektgröße und Zustand beeinflussen das Honorar erheblich.
- Zusätzliche Kosten entstehen oft durch Sonderleistungen, Versicherungen und Modernisierungen.
- Klare Verträge und regelmäßige Angebotsvergleiche schützen vor überhöhten Gebühren.
💡 Praxis-Tipp: Gerade kleinere WEGs können profitieren, wenn sie sich zu Sammelausschreibungen zusammenschließen und mehrere Angebote einholen.




